Pflege
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Die Vorbehaltsaufgaben im Zusammenhang mit dem Strukturmodell

Seminar Daten

Seminarnummer
EIC-P 26-31

Seminarbeginn/-ende
von 09.12.2026 bis 09.12.2026

Dauer, Umfang

8 Unterrichtseinheiten (UE)

Seminarzeiten

09:00 - 16:15 Uhr

Referent

Roswitha Meier

Krankenschwester, Pflegedienstleitung, Hygienebeauftragte, Multiplikatorin Strukturmodell, Multiplikatorin zu Qualitätsindikatoren

Ort

Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V. FB/WB Eichstätt

Am Wasserturm 1a
85072 Eichstätt

Zielgruppe

Praxisanleiter*innen aus dem ambulanten und (teil)stationären Bereich

Kosten

145,- €, inkl. Seminarunterlagen und Imbiss/Getränke

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Das Strukturmodell ist ein zentrales Instrument zur fachlich fundierten Pflegeprozessgestaltung. Gleichzeitig ist sie unmittelbar mit dem § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) verbunden – und damit mit Tätigkeiten, die ausschließlich von Pflegefachpersonen verantwortet und durchgeführt werden dürfen. Für Praxisanleitungen ergibt sich daraus eine besondere Rolle: Sie begleiten Auszubildende im Spannungsfeld zwischen Anleitung, Kompetenzentwicklung, rechtlichen Grenzen und patientensicherer Versorgung.

 

In dieser Fortbildung vertiefen Praxisanleitungen die rechtlichen Grundlagen der Vorbehaltsaufgaben und übertragen diese praxisnah auf die Arbeit mit dem Strukturmodell. Im Fokus steht die Frage, welche Bestandteile der Erhebung, Einschätzung, Planung und Steuerung des Pflegeprozesses dem Vorbehalt unterliegen, wie Anleitungssituationen sicher gestaltet werden und wie Kompetenzen von Auszubildenden korrekt eingeschätzt, gefördert und dokumentiert werden können.

Schwerpunkte

  • Rechtlicher Rahmen: § 4 PflBG und Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben

  • Klärung Ihrer neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der praktischen Anleitung

  • Anleitungssituationen rund um SIS, Pflegeprozess und Dokumentation sicher planen

  • Die Patientensicherheit und Prozessqualität im Team stärken

  • Fallbeispiele aus dem Alltag

Anmerkungen

Information zur Fortbildungspflicht:

Vom 1. Januar 2025 an gibt es für Praxisanleitende in der Pflege eine einheitliche Frist zur Erfüllung der berufspädagogischen Fortbildungsverpflichtung. Von da an gilt das jeweilige Kalenderjahr als sogenannter Erbringungszeitraum. Anders als zuvor wird nicht mehr unterschieden zwischen bestandsgeschützten und „neuen“ Praxisanleitenden, es gibt keine individuellen und auch keine unterjährigen Fristen mehr. 

Konkret bedeutet das, dass alle Praxisanleitungen in Bayern ihre 24 Unterrichtseinheiten in jedem Jahr bis zum 31.12. absolviert haben müssen.

Zur Buchung
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Kontakt

Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V.

Fort-, Weiterbildung und Beratung

Blumenstr. 3

90762 Fürth

Tel.: +49 911 477723-10

Fax: +49 911 477723-30

fbwb-fuerth@hwa-online.de

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