Pflege
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Die Vorbehaltsaufgaben im Zusammenhang mit dem Strukturmodell
Seminar Daten
Seminarnummer EIC-P 26-31
Seminarbeginn/-ende von 09.12.2026 bis 09.12.2026
Dauer, Umfang8 Unterrichtseinheiten (UE)
Seminarzeiten09:00 - 16:15 Uhr
Referent
Roswitha Meier
Krankenschwester, Pflegedienstleitung, Hygienebeauftragte, Multiplikatorin Strukturmodell, Multiplikatorin zu Qualitätsindikatoren
Ort
Zielgruppe
Praxisanleiter*innen aus dem ambulanten und (teil)stationären Bereich
Kosten
145,- €, inkl. Seminarunterlagen und Imbiss/Getränke
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Beschreibung
Das Strukturmodell ist ein zentrales Instrument zur fachlich fundierten Pflegeprozessgestaltung. Gleichzeitig ist sie unmittelbar mit dem § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) verbunden – und damit mit Tätigkeiten, die ausschließlich von Pflegefachpersonen verantwortet und durchgeführt werden dürfen. Für Praxisanleitungen ergibt sich daraus eine besondere Rolle: Sie begleiten Auszubildende im Spannungsfeld zwischen Anleitung, Kompetenzentwicklung, rechtlichen Grenzen und patientensicherer Versorgung.
In dieser Fortbildung vertiefen Praxisanleitungen die rechtlichen Grundlagen der Vorbehaltsaufgaben und übertragen diese praxisnah auf die Arbeit mit dem Strukturmodell. Im Fokus steht die Frage, welche Bestandteile der Erhebung, Einschätzung, Planung und Steuerung des Pflegeprozesses dem Vorbehalt unterliegen, wie Anleitungssituationen sicher gestaltet werden und wie Kompetenzen von Auszubildenden korrekt eingeschätzt, gefördert und dokumentiert werden können.
Schwerpunkte
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Rechtlicher Rahmen: § 4 PflBG und Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben
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Klärung Ihrer neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der praktischen Anleitung
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Anleitungssituationen rund um SIS, Pflegeprozess und Dokumentation sicher planen
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Die Patientensicherheit und Prozessqualität im Team stärken
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Fallbeispiele aus dem Alltag
Anmerkungen
Information zur Fortbildungspflicht:
Vom 1. Januar 2025 an gibt es für Praxisanleitende in der Pflege eine einheitliche Frist zur Erfüllung der berufspädagogischen Fortbildungsverpflichtung. Von da an gilt das jeweilige Kalenderjahr als sogenannter Erbringungszeitraum. Anders als zuvor wird nicht mehr unterschieden zwischen bestandsgeschützten und „neuen“ Praxisanleitenden, es gibt keine individuellen und auch keine unterjährigen Fristen mehr.
Konkret bedeutet das, dass alle Praxisanleitungen in Bayern ihre 24 Unterrichtseinheiten in jedem Jahr bis zum 31.12. absolviert haben müssen.
Kontakt
Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V.
Fort-, Weiterbildung und Beratung
Blumenstr. 3
90762 Fürth
Tel.: +49 911 477723-10
Fax: +49 911 477723-30
fbwb-fuerth@hwa-online.de