ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND DATENSCHUTZINFORMATION
für den Bereich Fort-, Weiterbildung und Beratung

Allgemeines
Bitte beachten Sie folgende Teilnahmebedingungen, um einen reibungslosen Ablauf der von der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V. (Bildungsträger, kurz: HWA) angebotenen Fortbildungen (Seminare) und Weiterbildungen (Lehrgänge) gewährleisten zu können.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Teilnehmende mit Förderung nach AZAV nur im Punkt 4. und 5.

Allgemeine Zugänglichkeit
Grundsätzlich sind alle Bildungsangebote der HWA jeder Person zugänglich. Teilnahmebeschränkungen können sich durch eine Zielgruppenorientierung oder durch Vorgaben der Fördermittelgeber ergeben.

Haftung
Der Bildungsträger haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die HWA haftet nicht bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HWA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HWA beruht.

1. Seminare im Bereich Kita und im Bereich Pflege

Anmeldung zu Seminaren 
Die Anmeldung zum Seminar soll, falls in der Ausschreibung nichts Anderes vermerkt ist, spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn schriftlich bei der HWA eingehen. Dies schließt auch Anmeldungen in elektronischer Form (E-Mail, Webseite) ein. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt; Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der*die Teilnehmer*in die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung bei dem*der Teilnehmer*in kommt zwischen dieser*diesem und dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-)Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel direkt, spätestens bis eine Woche vor Seminarbeginn, jedenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anmeldung. Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Teilnahme.

Absage von Seminaren
Der Bildungsträger kann ein Seminar aus wichtigem Grund absagen: insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmer*innenzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des*der Dozent*in oder aufgrund höherer Gewalt. Der*die Teilnehmer*in wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden im Falle einer gänzlichen Absage des Seminars vollständig erstattet, ansonsten können diese mit einer Anmeldung zu einem anderen Seminar im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Ein Wechsel des*der Dozent*in berechtigt nicht zum Rücktritt.

Zahlungsbedingungen zu Seminaren
Die Teilnahmegebühren sind mit Beginn des Seminars fällig. Sie sind nach der Rechnungsstellung, je nach vereinbarter Zahlungsweise, entweder an die HWA zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung durch die HWA eingezogen.

Rücktritt/Abmeldung von Seminaren
Eine Abmeldung / Stornierung der Anmeldung muss grundsätzlich schriftlich vor Seminarbeginn beim zuständigen Sekretariat der HWA erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des E-Mail-Eingangs. Das Fernbleiben vom Seminar gilt nicht als Kündigung. Dozent*innen sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.

Eine Abmeldung / Stornierung der Seminaranmeldung ist nach den hier genannten Fristen grundsätzlich kostenpflichtig. Wenn bei der Stornierung gleichzeitig ein*e Ersatz-Teilnehmer*in für dasselbe Seminar angemeldet wird, entfallen die (Storno-)Kosten.

 

Bedingungen und Fristen der Abmeldung /
Stornierung der Anmeldung

Kosten der Abmeldung

mind. einen Tag vor Seminarbeginn und bei gleichzeitiger Anmeldung eines*r Ersatz-Teilnehmenden für dasselbe Seminar

                kostenfrei

bis spät. 15 Tage vor Seminarbeginn, ohne Ersatzteilnehmer*in

                 20,00 €
     Verwaltungspauschale

14 Tage bis 8 Tage vor Seminarbeginn, ohne Ersatzteilnehmer*in

     50 % der Seminarkosten

7 Tage oder kurzfristiger vor Seminarbeginn, ohne Ersatzteilnehmer*in, oder bei Nichterscheinen im Seminar

    100 % der Seminarkosten

2. Lehrgänge im Bereich Kita

Anmeldung zum Lehrgang
Die Anmeldung zum Weiterbildungs-Lehrgang und die eventuell notwendigen Nachweise der Teilnahmevoraussetzungen sollen, sofern in der Ausschreibung nichts Anderes vermerkt ist, spätestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei der HWA eingehen. Dies schließt auch Anmeldungen in elektronischer Form (E-Mail, Webseite) ein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.  Die Anmeldung zum Lehrgang ist verbindlich; es gilt das Datum des (Post-)Eingangs im jeweiligen Sekretariat der HWA. Ein zusätzlicher Weiterbildungsvertrag für Kita-Lehrgänge wird nicht geschlossen.

Zahlungsbedingungen zum Lehrgang
Die Teilnahmegebühren sind mit Beginn des Lehrgangs fällig. Sie sind nach der Rechnungsstellung, je nach vereinbarter Zahlungsweise, entweder an die HWA zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung durch die HWA eingezogen.

Kündigung / Rücktritt / Abmeldung vom Lehrgang
Vor Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung kostenfrei möglich. 
Bei einer Kündigung / Abmeldung nach dem Zweiwochenzeitraum bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Verwaltungsaufwandspauschale von 50,- € berechnet.
Wird die Anmeldung später als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn gekündigt, werden die gesamten Weiterbildungsgebühren – unabhängig vom Grund der Absage – fällig, es sei denn, es wird, in Absprache mit der HWA, eine Ersatzperson gefunden, die stattdessen an der Weiterbildung teilnimmt. Ab Lehrgangsbeginn ist keine ordentliche Kündigung mehr möglich.  
Hintergrund ist, dass wir in den stornierten Platz in der kurzen Zeit nicht neu besetzen können. 
Kündigung sowie Rücktritt bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bzw. der Rücktrittserklärung bei der HWA.

Härtefall für HWA
Die HWA ist berechtigt, den Lehrgang abzusagen oder zeitlich zu verschieben, falls bis vier Wochen vor dem geplanten Starttermin eine ausreichende Zahl von Teilnehmer*innen nicht zustande kommt. Im Falle der gänzlichen Absage des Lehrgangs erstattet die HWA bereits geleistete Lehrgangsgebühren zurück.
Gleiches gilt im Falle der zeitlichen Verschiebung, falls der/die Lehrgangsteilnehmer*in glaubhaft macht, dass ihm/ihr eine Teilnahme am Lehrgang aufgrund der Verschiebung unmöglich wird.

3. Lehrgänge im Bereich Pflege

Anmeldung zum Lehrgang
Die Anmeldung zum Weiterbildungs-Lehrgang und die eventuell notwendigen Nachweise der Teilnahmevoraussetzungen sollen, sofern in der Ausschreibung nichts Anderes vermerkt ist, spätestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei der HWA eingehen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.  Die Anmeldung zum Lehrgang ist verbindlich; es gilt das Datum des (Post-)Eingangs im jeweiligen Sekretariat der HWA. Ein zusätzlicher Weiterbildungsvertrag für Pflege-Lehrgänge wird geschlossen.

Zahlungsbedingungen zum Lehrgang
Die Teilnahmegebühren sind mit Beginn des Lehrgangs fällig. Sie sind nach der Rechnungsstellung, je nach vereinbarter Zahlungsweise, entweder an die HWA zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung durch die HWA eingezogen. Eine Ratenzahlung ist möglich.

Kündigung / Rücktritt / Abmeldung vom Lehrgang
Vor Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung kostenfrei möglich.
Bei einer Kündigung / Abmeldung nach dem Zweiwochenzeitraum bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Verwaltungsaufwandspauschale von 50,- € berechnet.
Wird die Anmeldung später als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn gekündigt, werden die gesamten Weiterbildungsgebühren – unabhängig vom Grund der Absage – fällig, es sei denn, es wird, in Absprache mit der HWA, eine Ersatzperson gefunden, die stattdessen an der Weiterbildung teilnimmt. Ab Lehrgangsbeginn ist keine ordentliche Kündigung mehr möglich.
Hintergrund ist, dass wir in den stornierten Platz in der kurzen Zeit nicht neu besetzen können. 
Kündigung sowie Rücktritt bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bzw. der Rücktrittserklärung bei der HWA.

Härtefall für HWA
Die HWA ist berechtigt, den Lehrgang abzusagen oder zeitlich zu verschieben, falls bis vier Wochen vor dem geplanten Starttermin eine ausreichende Zahl von Teilnehmer*innen nicht zustande kommt. Im Falle der gänzlichen Absage des Lehrgangs erstattet die HWA bereits geleistete Lehrgangsgebühren zurück.
Gleiches gilt im Falle der zeitlichen Verschiebung, falls der/die Lehrgangsteilnehmer*in glaubhaft macht, dass ihm/ihr eine Teilnahme am Lehrgang aufgrund der Verschiebung unmöglich wird.

4. Zusätzliche Bedingungen für Online-Seminare und Online-Lehrgänge in den Bereichen Kita und Pflege

Teilnahmevoraussetzungen
Die interaktive Teilnahme am Seminar oder Lehrgang im Online-Format mit einem Videokonferenz-Tool der HWA setzt funktionierende technische Bedingungen aller Teilnehmenden voraus: Nutzung eines PC, Notebooks oder Tablets mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon, eine E-Mail-Adresse mit persönlichem Zugang, einen stabilen Internet-Zugang und die aktuelle Version eines Internet-Browsers. Für die Nutzung der Online-Tools werden möglicherweise personenbezogene Daten im Internet erfasst.

Mit der Anmeldung zur Online-Veranstaltung stimmt der/die Teilnehmende zu, 

  • dass ausschließlich er/sie selbst an der Veranstaltung teilnimmt, 
  • dass die vorstehend genannten technischen Voraussetzungen vorhanden sind, 
  • dass er/sie beim Einloggen in die Videokonferenz seinen/ihren Vor- und Nachnamen in die Maske eingibt – dies ist keine (dauerhafte) Datenerfassung im Sinne der DS-GVO
  • dass er/sie die Kamera während der gesamten Veranstaltung eingeschaltet lässt, um für die Teilnehmergruppe erkennbar zu sein. Ausnahmen bei bestimmten Methoden ohne Kamera vereinbart der Dozent/ die Dozentin mit den Teilnehmenden.

Die Einladung mit dem Zugangslink zur Videokonferenz, die Lernunterlagen und die Teilnahmebescheinigung für Online-Veranstaltungen versendet die HWA ausschließlich digital als (PDF)-Dateien per E-Mail an die ihr genannte Mail-Adresse. Die HWA bzw. der Dozent/ die Dozentin hat das Recht, eine*n Teilnehmende*n vom Veranstaltungstag auszuschließen, falls die zuvor genannten Bedingungen absichtlich nicht eingehalten werden.

Umwandlung von Präsenz- zu Online-Seminaren
Falls die HWA aus Infektionsschutzgründen oder sonstigen Gründen ein Präsenz-Seminar vor dem ausgeschriebenen Termin in ein Online-Seminar umwandelt, werden alle Angemeldeten schriftlich über die Änderungen und Bedingungen informiert. Aufgrund der Änderungen erhalten die Angemeldeten eine kostenfreie Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von (mindestens) 14 Tagen.

5. Für alle Formate gilt:

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO 
Mit folgendem Hinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zustehenden Rechte und Ansprüche unterrichten.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die 
Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt e.V.
Landsberger Str. 398
81241 München
Tel: +49 (89) 863009-0
E-Mail: zentrale@hwa-online.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@hwa-online.de oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „An den Datenschutzbeauftragten“.

2. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage? 
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie aller anderen einschlägigen Gesetze. Die Verarbeitung erfolgt für folgende Zwecke:

Bei Lehrgängen:

  • Kontaktaufnahme mit dem/r Teilnehmer*in
  • Organisation des Lehrgangs
  • Durchführung von Prüfungen
  • Ausstellung von Urkunden/Zertifikaten
  • Rechnungsstellung

Bei Seminaren:

  • Kontaktaufnahme mit dem/r Teilnehmer*in
  • Organisation des Seminars
  • Rechnungsstellung
  • Ausstellung von Teilnahmebestätigungen

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir bei förderfähigen Lehrveranstaltungen durch öffentliche Stellen Ihre Angaben über Ihre beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung sowie ggf. die Mitgliedschaft Ihrer Einrichtung bei einem der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und/oder zur Beantragung der Fördermittel. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist hier Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse liegt im Nachweis der Förderfähigkeit der Lehrveranstaltung gegenüber dem Fördermittelträger und ggf. in der Organisation von Seminaren mit Zulassungsbeschränkung.

Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zugestimmt haben, erfolgt diese zusätzlich für folgende Zwecke:

  • Informationen über aktuelle Angebote
  • Informationen von bevorstehenden Lehrveranstaltungen

Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.

3. Wohin werden meine Daten gegebenenfalls übermittelt? 
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.
Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • Arbeitgeber (bei Kostenübernahme)
  • bei Anmeldung über die Homepage: Externer Dienstleister für die Verarbeitung der Anmeldedaten
  • Fördermittelträger

Bei Lehrgängen zusätzlich:

  • ggf. Jobcenter/Arbeitsagentur (bei Förderung)

4. Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? 
Eine Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation ist nicht geplant.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, dies umfasst auch die Anbahnung und Abwicklung eines Vertrags. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u. a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus.

Des Weiteren sind wir bei Lehrgängen verpflichtet, Kopien von Urkunden/Zertifikaten über einen Zeitraum von 50 Jahren zu speichern (Regelung entsprechend § 40 BaySchO).

6. Welche Rechte habe ich? 
Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten Daten. Sie haben außerdem ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben außerdem ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Des Weiteren haben Sie das Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt.

7. Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für o.g. Zwecke erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist, dass Sie am Lehrgang/Seminar nicht teilnehmen können.

8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?
Von uns werden keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren einschließlich Profiling eingesetzt.