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Weiterbildungsförderung ab 1. Januar 2023 erhöht

Lernbegeisterte können sich freuen: Zum 1. Januar 2023 erhöhte das Bundesministerium für Bildung und Forschung den maximalen Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums von 8.100 € auf nun 8.700 €. Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die nach ihrem Berufsabschluss ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben. Als Fachkraft können Sie damit fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen bis zu drei Jahre finanzieren. In der Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) oder bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) finden Sie alle nötigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Zu den Gesundheitsfachberufen gehören etwa die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege, sowie therapeutische Berufe wie die Physiotherapie.

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