Das Sozialgesetzbuch XI (§ 113c) sieht vor, dass der Personalbemessungsschlüssel für Assistenz-, Hilfskraft- und Fachkraftpersonal in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab Juli 2023 in den Pflegesatzverhandlungen nicht mehr überschritten werden dürfen. Sollten diese doch überstiegen werden, muss dies mit geeigneten Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung begründet werden. Das Projekt unterstützt ausgewählte Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) dabei, solche Maßnahmen zu entwickeln.
„Wir betreten Neuland,“ berichtet Dr. Claus Heislbetz von der Hans-Weinberger-Akademie, der das Projekt federführend mit AWO Bezirks- und Kreisverbänden entwickelte. „Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, die mit der Novellierung auf die Einrichtungen zukommt, nehmen wir weiterreichende Bedürfnisse der Pflegenden und Bewohner*innen in den Fokus“, so der Vorstand der Hans-Weinberger-Akademie. Menschen in Pflegeeinrichtungen erwarten für sich ein würdevolles und gelingendes Leben, die Pflegenden möchten ihren Beruf über die externen Vorgaben und Qualitätsrichtlinien hinaus verrichten. Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes steht die Frage, wie eine werteorientierte Kultur der Beziehungsgestaltung gelingen kann und Ressourcen erkannt und gefördert werden können. Im Blickpunkt steht bereits Gelingendes, um den weiteren Entwicklungsprozess anzustoßen und die Besonderheiten der einzelnen Einrichtungen zu berücksichtigen.
Mit einer kontinuierlichen Prozessbegleitung, Qualifizierungen der beteiligten Einrichtungen, Fachberatung und einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch entwickeln die Organisationen die nötigen Kompetenzen, ihre Einrichtung selbstverantwortlich in die Zukunft zu führen.
Mehr zum Projekt erfahren Sie hier.