Pflege
Unsere Seminarangebote
Das Pflegeberufegesetz - immer noch neu!
Seminar Daten
Seminarnummer MA-P 25-32
Seminarbeginn/-ende von 03.07.2025 bis 03.07.2025
Dauer, Umfang8 Unterrichtseinheiten (UE)
Seminarzeiten09:00 - 16:15 Uhr
Referent
Werner Karl
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Diplom-Pflegewirt
Ort
Zielgruppe
Praxisanleitungen aus dem ambulanten und (teil-) stationären Bereich, verantwortliche Mitarbeitende in der Ausbildung von Pflegefachkräften
Kosten
135,- €, inkl. Seminarunterlagen und Imbiss/Getränke
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Beschreibung
Das Pflegeberufegesetz gilt zwar mittlerweile seit dem 01.01.2020, aber vieles daraus ist immer noch neu bzw. wird nicht bewusst umgesetzt, obwohl es eigentlich längst vorgeschrieben ist.
Deshalb befassen wir uns in diesem Seminar mit diesem Gesetz, betrachten wichtige Regelungen, beschäftigen uns mit der Umsetzung und lenken vor allem den Fokus auf die Ausbildung in der Pflege.
Schwerpunkte:
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Wichtige Regelungen im Pflegeberufegesetz
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Vorgaben der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
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Relevante Auszüge aus der BFSO Gesundheit
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Regelungen für die Ausbildung in der Pflegefachhilfe
Anmerkungen
Information zur Fortbildungspflicht:
Vom 1. Januar 2025 an gibt es für Praxisanleitende in der Pflege eine einheitliche Frist zur Erfüllung der berufspädagogischen Fortbildungsverpflichtung. Von da an gilt das jeweilige Kalenderjahr als sogenannter Erbringungszeitraum. Anders als zuvor wird nicht mehr unterschieden zwischen bestandsgeschützten und „neuen“ Praxisanleitenden, es gibt keine individuellen und auch keine unterjährigen Fristen mehr.
Konkret bedeutet das, dass alle Praxisanleitungen in Bayern ihre 24 Unterrichtseinheiten in jedem Jahr bis zum 31.12. absolviert haben müssen.
Kontakt
Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V.
Fort-, Weiterbildung und Beratung
Bruckbergstr. 1
84533 Marktl
Tel.: +49 8678 74772-0
Fax: +49 8678 74772-10
fbwb-muenchen@hwa-online.de