Kita
Unser Lehrgangsangebot
Es gibt Möglichkeiten der Bildungsförderung. Gerne beraten wir Sie zu den infrage kommende Förderungen, z.B. die Bildungsprämie.
Unsere Lehrgänge sind Mehrwertsteuer befreit
Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Zertifikats-Lehrgang (Block B / Module 3+4 der gesetzlich anerkannten Weiterbildung des StMAS)
Lehrgang Daten
Lehrgangsnummer EBK 27-04 Mü
Lehrgangsbeginn/-ende von 20.04.2027 bis 25.04.2028
Dauer, Umfang12 Monate mit 200 Unterrichtseinheiten (UE), davon je ein Drittel in Präsenz, als Online-Seminar und im Selbststudium
SeminarzeitenPräsenz: In der Regel von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr (8 UE)
Online: je nach Umfang, siehe Terminübersicht
Bitte schauen Sie in die aktuelle Terminübersicht - diese erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Ort
Zielgruppe
Dieser Zertifikats-Lehrgang richtet sich an Personen, die eine Anstellung als Ergänzungskraft in einer bayerischen Kita anstreben und dafür die Zugangsvoraussetzungen erfüllen: Personen, die das Modul 2 der Weiterbildung zur Assistenzkraft in Kitas erfolgreich abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben oder ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Kosten
2.985,- €, inkl. Seminarunterlagen und Zugangsdaten zum Online-Lernen (Modul 1: 1.850,- € und Modul 2: 1.135,- €). Ratenzahlung ist möglich.
AZAV-zugelassen: Wir nehmen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit an.
Zugangsvoraussetzungen
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
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entweder das Modul 2 (Assistenzkraft in bayerischen Kitas) erfolgreich abgeschlossen haben
oder -
eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder -
ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
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Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
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Abschluss der Mittelschule oder höher
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einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
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sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aber aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
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Abschluss der Mittelschule oder höher
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Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
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(bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
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Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.kita-fachkraefte.bayern/qualifizierung/aufbau-und-inhalt/
Prüfungen
Abschluss Modul 3: Schriftliche Dokumentation und mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz
Abschluss Modul 4: Mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz
Abschluss
Abschluss Modul 3: Zertifikat als Ergänzungskraft in Mini-Kitas
Abschluss Modul 4: Zertifikat als Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Die Module 3 und 4 zusammen bestärken Sie darin, als Ergänzungskraft in den bayerischen Kindertageseinrichtungen den pädagogischen Alltag verantwortungsvoll mitzugestalten.
Das Wissen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wird vertieft und Sie erarbeiten sich die Kompetenzen, um in schwierigen Situationen professionell zu reagieren. Zudem trainieren Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit mit Eltern und im Team.
Als Ergänzungskraft sind Sie eine der wichtigen Säulen im Kita-Team und gestalten den pädagogischen Alltag mit.
Praxiseinsatz dauerhaft erforderlich: Da im Lehrgang eine sehr enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gelebt wird, erfordert die Teilnahme ab Modul 3, dass ein Arbeitsplatz in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, oder im offenen bzw. kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege vorliegt, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft. Ein Mindestumfang der wöchentlichen Arbeitszeit ist nicht vorgeschrieben, d.h. es kann auch unter 50% sein.
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs in beiden Modulen 3 und 4 verfügen Sie über die pädagogische Professionalität einer Ergänzungskraft.
Mit jeder Lerneinheit und dem darin enthaltenen Praxistransfer vertiefen Sie Ihr Verständnis von Erziehung und Betreuung und schärfen Ihre Handlungskompetenzen in allen Schlüsselprozessen eines Kita-Alltags in Ihrer neuen Rolle als pädagogische Ergänzungskraft einer Kita.
Ihr Nutzen:
Mit dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss sind Sie qualifiziert, in allen bayerischen Kitas als pädagogische Ergänzungskraft zu arbeiten, ohne weitere Zulassung durch die Aufsichtsbehörde.
Ziele und Inhalte Modul 3:
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Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handelns und Planens
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Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
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Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
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Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und gezielterem Verständnis von kindlichen Bildungsprozessen
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Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse (Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft, Übergänge)
Ziele und Inhalte Modul 4:
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Pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren (Verantwortungsbereich, Team, eigene Rolle und Kompetenzen)
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Eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und wie diese in den unterschiedlichen Bildungsorten gezielt und mit hoher Interaktionsqualität gestärkt werden können
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Differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
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Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
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Zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
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Pädagogisches Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Altersgruppen
Lehrgangsformat Blended-Learning, d.h. je ein Drittel Präsenz, Online-Workshops und zeitlich flexible Einheiten im selbstgesteuerten Lernen.
Informationen zur Qualifikation als Assistenzkraft (Block A / Module 1+2) und als Fachkraft (Block C / Modul 5) finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung
Ab Beginn der Qualifizierung ist Anstellung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft möglich.
Mit Beginn des Moduls 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein. Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Für jegliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anmerkungen
Die Qualität dieser Weiterbildung ist durch die AZAV-Zulassung nachgewiesen. Deshalb kann Ihre Teilnahme von der Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein (Qualifizierungschancengesetz) finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Ihre Einrichtung bzw. der Kita-Träger vor (!) dem Lehrgangsstart den Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die Förderung umfasst bis zu 100% Erstattung der Lehrgangskosten und ggf. einen Gehaltszuschuss.
Kontakt
Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V.
Bodenseestr. 29
81241 München
Tel.: +49 89 4132936-59