Infos für die Träger der praktischen Ausbildung

Aktuelle News

Ausgehend vom Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis des BIBB finden Sie die Vorlagen des Staatsministeriums für den bayerischen Ausbildungsnachweis. Und dieser enthält neben den Vorlagen auch praktische Ausfüllbeispiele für die jweiligen Einsatzbereiche.

Als Download steht für Sie bereit:


Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetz (PflBG) zum 1. Januar 2020 sind Neuerungen in der Pflegeausbildung, aber auch für bestehende Pflegefachpersonen einhergegangen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möchte allen an der generalistischen Pflegeausbildung beteiligten Akteuren mit dem „Ausbildungsleitfaden zur generalistischen Pflegeausbildung ab 2020“ eine Übersicht zur neuen Ausbildung geben. Er soll Ihnen Informationen zu den vielseitigen Themen rund um die neue Pflegeausbildung geben, um für alle Neuerungen und Herausforderung gut gerüstet zu sein. 

Im Bestellshop der Bayerischen Staatsregierung ist der Ausbildungsleitfaden als geheftete Broschüre in DIN A4 kostenlos erhältlich, ebenso als PDF zum Herunterladen.

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Unser Service für Sie:

Die Übernahme der Planung und Koordination der praktischen Einsätze (= Ausbildungsplan) im Rahmen der Ausbildung zur*zum Pflegefachmann*Pflegefachfrau für Ihre Auszubildenden (nach §8 PflBG)! Sprechen Sie dazu gerne unsere HWA-Pflegeschulleitungen an unseren fünf Standorten an.

Träger der praktischen Ausbildung

Als Träger der praktischen Ausbildung sind Krankenhäuser nach SGB V, §108, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zugelassen. Diese müssen über eine eigene Pflegeschule verfügen oder einen Vertrag mit einer Pflegeschule über die Durchführung der theoretischen Ausbildung geschlossen haben.

Die Träger sind verantwortlich für die Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung, für die Sicherstellung aller Praxiseinsätze und der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans. Der Träger hat zu gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Einsätze durchgeführt werden können und der Ausbildungsplan eingehalten wird.

Ablauf der Ausbildung

Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflicht- und Vertiefungseinsätze. Die Lernortkooperationen erfolgt über die Träger der praktischen Ausbildung, der jeweiligen Pflegeschule und alle weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflicht- und Vertiefungseinsätze in einem vom Träger erstellten Ausbildungsplan. Die Entwicklung dieses Ausbildungsplans kann an die kooperierenden Pflegeschulen übertragen werden. Die Kosten für die Träger sind über den Ausbildungsfonds refinanziert und werden bei der Übertragung an die Schulen weitergeleitet.

Die Pflichteinsätze sind in der allgemeinen Akutpflege, der allgemeinen Langzeitpflege, der allgemeine ambulanten Akut- und Langzeitpflege, der pädiatrische Versorgung und der Allgemein-, Geronto-, Kinder-, Jugendpsychiatrie abzuleisten. Mehr über die Verteilung der Stunden in den 3 Ausbildungsjahren finden Sie hier. Urlaube sind in der unterrichtsfreien Zeit zu planen und zu gewähren.

Durchführung der praktischen Ausbildung

Die Vertiefungseinsätze sind in Bereichen der Pflichteinsätze beim Träger der praktischen Ausbildung zu absolvieren. Insgesamt soll der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Die vorgesehenen Pflichteinsätze sollen von allen Auszubildenden bereits nach 2/3 der Ausbildung absolviert sein (Ausnahme Psychiatrie).

Gut zu wissen:

Für die Pflichteinsätze nach § 7 Abs. 2 PflBG kommen grundsätzlich auch gerontopsychiatrische Einrichtungen als Einsatzorte der praktischen Ausbildung in Frage. Unter gerontopsychiatrischen Einrichtungen werden u.a. Einrichtungen verstanden, die die Kriterien des § 15 Abs. 3 AVPfleWoqG für gerontopsychiatrische Wohnbereiche erfüllen. Dies bedeutet, dass in einer gerontopsychiatrischen Einrichtung oder Wohnbereich entsprechend dem Verhältnis von je einer gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkraft pro 20 Bewohner/innen, eingesetzt sein muss.

Hilfe für Kooperationsvereinbarungen

Das Ministerium stellt seit längerem umfangreiche Informationen zur neuen Pflegeausbildung bereit. Unter www.pflegeausbildung.bayern.de finden Interessierte alles zur Ausbildung, Finanzierung und Karriere. Unter dem Link www.generalistik.bayern.de  stehen fachliche Informationen rund um die Einführung des neuen Pflegeberufegesetzes bereit. Nun stellt die Behörde unter diesem Link auch einen Musterkooperationsvertrag zur Verfügung. "Wir empfehlen den Pflegeschulen, Trägern und weiteren Einrichtungen der praktischen Ausbildung, Kooperationsvereinbarungen im Ausbildungsverbund zu schließen. Diese Vereinbarungen sollen die Zusammenarbeit erleichtern, den bürokratischen Aufwand verringern und Transparenz schaffen. Sinnvoll ist es auch, wenn die Pflegeschulen die Koordination der praktischen Ausbildung übernehmen. So können die Einsätze in Theorie und Praxis sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, " betont Gesundheitsministerin Huml. Darüber hinaus wurde eine Datenbank aufgebaut, auf der alle Kontaktdaten aller Träger der praktischen Ausbildung und aller Pflegeschulen abrufbar sind.

Praxisanleitung

Mit der generalistischen Ausbildung verändern sich die Anforderungen an Praxisanleiter*innen, denn dann müssen Schüler*innen aller Pflegedisziplinen angeleitet werden. Praxisanleiter*innen, die bereits eine Weiterbildung im Umfang von 200 UE mit einem Abschluss nach AVPfleWoqG absolviert haben, genießen Bestandsschutz. Für Anleiter*innen oder Mentor*innen, die keine Weiterbildung gemäß AVPfleWoqG nachweisen können, ist ein Bestandsschutz über den 01.01.2020 voraussichtlich nicht gegeben.

Fachkräfte, die keine Weiterbildung nach der AVPfleWoqG absolviert (unter 200 UE) haben, können bei der HWA bis zum 31.12.2019 Aufbaumodule besuchen und einen Praxisanleiter-Abschluss mit 200 UE gemäß AVPfleWoqG erlangen, der Bestandsschutz haben wird.

Gute Nachrichten aus dem Ministerium:

In einem Infobrief informierte das  Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Oktober Pflegeschulen und Träger der praktischen Pflegeausbildung darüber, dass die Übergangsregelung zum Bestandsschutz für Praxisanleitungen für die generalistische Pflegeausbildung erweitert wurde.

Im Wesentlichen hat das StMGP folgendes entschieden:

  • Praxisanleiter*innen, die bis zum 31.12.2019 einen Abschluss nach der AVPfleWoqG (200 Stunden) erworben haben, haben Bestandsschutz.
  • Praxisanleiter*innen, die über eine vor dem 31.12.2019 abgeschlossene Weiterbildung im Umfang von mind. 120 Stunden verfügen, haben noch bis 31.12.2021 die Möglichkeit, eine Nachqualifizierung zu absolvieren, so dass sie ebenfalls auf einen Gesamtumfang von 200 Stunden kommen. Danach besitzen auch sie Bestandsschutz. Diese Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre ist neu.
    Aus Anlass der verlängerten Übergangsfrist haben wir zusätzliche Lehrgänge zur Nachqualifizierung von Praxisanleiter*innen im Umfang von 80 Stunden ins Programm genommen.

    Start unserer Lehrgänge mit 80 Stunden finden Sie hier.