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Jetzt auch Hauswirtschafterinnen zum Lehrgang Einrichtungsleitung zugelassen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat darüber informiert, dass seit dem 1. August 2016 weitere Berufsgruppen zum Lehrgang „Leitung von Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen“ zugelassen sind. Dabei handelt es sich um

• Meister/-innen der Hauswirtschaft
• Staatlich geprüfte Dorfhelfer/-innen
• Staatlich geprüfte Techniker/-innen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
• Staatlich geprüfte Betriebswirte für Ernährungs- und Versorgungsmanagement.

„Bekanntermaßen ist nach § 12 Abs. 1 AVPfleWoqG als Einrichtungsleitung geeignet, wer unter anderem eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf nachweisen kann. [….]“, so in der Verlautbarung des Ministeriums. Die Ausbildung oben genannter Berufe erfüllen zwar die Voraussetzung grundsätzlich, waren jedoch bis jetzt von der Weiterbildung ausgeschlossen, da es sich nicht um eine Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen, im kaufmännischen Bereich oder in der öffentlichen Verwaltung im engeren Sinn handelt. Bis dato musste für diese Berufsgruppen eine Befreiung von den in § 12 Abs. 1 Nr. 1 AVPfleWoqG beantragt werden. Diese Einschränkung wird nun für den Zeitraum einer befristeten Erprobungsphase von drei Jahren beseitigt. Die Berufsausbildungen werden für diesen Zeitraum mit den Berufsausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, im kaufmännischen Bereich und in der öffentlichen Verwaltung gleichgestellt.

Über Ihre persönlichen Zugangsvoraussetzungen informieren wie Sie gerne unter Tel +49 89 2441589-40 oder vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.