Aktuelles

Neuigkeiten und interessante Informationen aus der Hans-Weinberger-Akademie

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V

Wir möchten Sie brandaktuell über die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase und unsere maßgeschneiderte Weiterbildung informieren. Der GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mit den Vereinigungen der Träger der vollstationären Pflegeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vertraglich die Inhalte, Anforderungen und Leistungsansprüche geregelt. Die Einrichtungen können seit Dezember 2017 eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ihrer Bewohner*innen anbieten und diese bei gesetzlich Versicherten mit den Krankenkassen abrechnen.

Die Rahmenvereinbarung fordert von den eingesetzten Berater*innen neben den erforderlichen Grundqualifikationen - die in zugelassenen Berufsausbildungen (etwa Pflegeberufe oder pädagogische Berufsbilder) oder geeigneten Studiengängen erworben wurden (wer in Frage kommt, entnehmen Sie bitte unserer Broschüre) - eine Weiterbildung, um die zusätzlich geforderten Kompetenzen zu erwerben.

Infos zur Rahmenvereinbarung finden Sie auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands.

NEU für Sie konzipiert!

Lehrgang Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in München und Fürth

 

Alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung entnehmen Sie bitte unserer Homepage  oder unserer Broschüre mit wichtigen Details wie den Zugangsvoraussetzungen, Inhalten und Termindaten.
Unsere Ansprechpartner*innen beraten Sie gerne und freuen Sie auf Ihre Kontaktaufnahme.

Der Lehrgang in München  startet am 5. April 2018, in Fürth  am 20. September 2018.

Sie wünschen eine ausführliche Beratung! Unsere Fachbereichsleitung für Pflegeweiterbildungen Gaby Hergenröder hilft Ihnen gerne weiter.


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