Berufsfortbildung zum/zur geprüften Fachhauswirtschafter/in
Dauer
18 Monate berufsbegleitend
Abschluss
Geprüfte Fachhauswirtschafter/in
Die Fortbildung Berufsfortbildung zum/zur geprüften Fachhauswirtschafter/in bieten wir in Marktl an. Gerne beraten wir Sie persönlich, am Telefon oder per Mail!
info_martkl@hwa-online.de
Zugangsvoraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss als Hauswirtschafter/in und mindestens 2 Jahre Berufspraxis im hauswirtschaftlichen und/oder pflegerisch-betreuendem Bereich
oder
mindestens sechsjährige, hauswirtschaftliche und/oder pflegerisch-betreuende Berufspraxis
Inhalte
Als Fachhauswirtschafter/in sind Sie in vielen Bereichen der Altenhilfe gefragt. Der Alltag braucht alle – Hauswirtschaft und Pflege. Ihre Aufgabe ist es, den Alltag älterer Menschen in enger Abstimmung mit der Pflege professionell zu gestalten. Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Qualifikation anschlussfähig ist an das, was an Standards, Qualitätsniveaus und Leitlinien für die Pflege ausgearbeitet wurde. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihren fachlichen Beitrag in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen leisten können. Das Einsatzspektrum reicht von ambulanten sozialen Diensten über Tagespflegestätten, Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe bis hin zu Tätigkeiten in Privathaushalten. Die Inhalte im Einzelnen sind:
Hauswirtschaftliche Leistungen in Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe sowie in der offenen Hilfe
Ernährungslehre
Allgemeine Hygienerichtlinien für Wohn- und Gruppenräume
Alltagsbezogene Verrichtungen
Kommunikation
Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Grundlagen der Anatomie und Physiologie
Kosten
Auf Anfrage
Dieser Kurs wird durch die Europäische Gemeinschaft und den Freistaat Bayern im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds) gefördert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, für den Sie tätig sind, ob Zuschüsse zur Weiterbildung gewährt werden. Eventuell übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten oder rechnet einzelne Fortbildungstage als Arbeitszeit an. In Einzelfällen ist auch eine Förderung über Programme der Arbeitsagenturen möglich – fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!
Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Aufwendungen für Fahrt, Unterkunft und Fachliteratur im Rahmen der Bildungsmaßnahme sind ganz (als Werbungskosten) oder teilweise (als Ausbildungskosten) steuerlich absetzbar.
Interessiert? Dann melden Sie sich bei uns!
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