Förderung der beruflichen Weiterbildung
Meister-BAföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Fortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege mit Aufstiegscharakter werden gefördert. Wenn keine entsprechenden landesrechtlichen Regelungen vorliegen, ist eine Förderung möglich, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht.
Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.
Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.
Nähere Infos unter http://www.meister-bafoeg.info
Die Bildungsprämie
Sie sind erwerbstätig und möchten sich beruflich fortbilden? Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 Euro.
Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung: Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.
Die Bildungsprämie hilft dabei! Sie unterstützt erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) mit dem Prämiengutschein - oder dem Bildungssparen. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Nähere Infos unter http://www.bildungspraemie.info
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Das Programm WeGebAU wird auch in 2012 fortgesetzt. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko.
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Näher Infos unter http://www.arbeitsagentur.de
Begabtenförderung
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Personen unter 25 Jahren, die in der Ausbildung oder im Beruf besondere Leistungen gezeigt haben, z.B. die Berufsabschlussprüfung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben, oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Die Stipendien gibt es für anspruchsvolle fachbezogene berufliche Qualifikation, berufsübergreifende Weiterbildungen, sowie für Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, oder berufsbegleitende Studiengänge.
Nähere Infos unter http://www.bmbf.de/de/762.php




