Förderung der beruflichen Weiterbildung

Förderung über die Agentur für Arbeit

Die Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V. ist als zertifizierter Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung berechtigt, Arbeitsuchende wie auch ältere Arbeitnehmer/innen beruflich zu qualifizieren. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Bildungsmaßnahme unter bestimmten Bedingungen über Mittel der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt werden kann.

Neben dem Bildungsgutschein als Instrument der beruflichen Qualifizierung nach SGB III bieten die Arbeitsagenturen auch Programme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern an, z.B. das Programm „Wegebau“. Es richtet sich an Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer/innen, deren Weiterbeschäftigung von einer gezielten Qualifikation abhängt. Ist der Arbeitgeber bereit, den Arbeitnehmer für die Weiterbildungszeiten freizustellen, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Erforderlich ist eine Erklärung des Arbeitgebers, dass eine Qualifizierung dazu führen wird, dass der/die Arbeitnehmer/in auch weiterhin im Betrieb beschäftigt wird. Folgende Bildungsangebote sind zertifiziert und somit förderfähig (Achtung: die Maßnahmen, die förderfähig sind, variieren je nach Region):

Weiterführende Informationen

Faltblatt Wegebau Arbeitsagentur
Faltblatt Zuschuss zum Arbeitsentgelt Arbeitsagentur
Geschäftsanweisung Wegebau Arbeitsagentur

 

Bildungsprämie

Falls Sie für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht in Frage kommen, so ist die Bildungsprämie eine unbürokratische und unkompliziert zu handhabende Alternative. Die Bildungsprämie ist ein Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dient als Anreiz, sich beruflich weiterzuqualifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind, ob Sie arbeitsuchend oder berufstätig sind, welche Basisqualifikation Sie haben und ob Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung befürwortet oder nicht. Die einzige Zugangsbarriere ist Ihr Einkommen: die Bildungsprämie erhält nur, wer als Alleinstehende/r nicht mehr als 25.600 Euro im Jahr verdient (bei Verheirateten: 51.200 Euro).

Über die Bildungsprämie können Sie sich 50% der Kurskosten sparen, maximal jedoch 500,00 Euro. Das Vorgehen ist absolut einfach für Sie:

  1. Sie suchen sich ein für Sie passendes Fort- und Weiterbildungsangebot aus unserem Programm aus.

  2. Damit gehen Sie zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe – eine Auflistung der Beratungsstellen, die einen Bildungsprämiengutschein ausstellen, finden Sie hier.

  3. Dort sagen Sie einfach, welche Fort- oder Weiterbildung Sie machen wollen. Die Beratungsstelle notiert dann auf dem Gutschein drei mögliche Anbieter – wenn Sie den Flyer von uns zur Beratung mitnehmen, kann die Beratungsstelle unser Angebot gleich auf dem Bildungsprämiengutschein notieren.

  4. Bevor Sie den Bildungsprämiengutschein erhalten, prüft die Beratungsstelle, ob Sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen.

  5. Die Beratungsstelle trägt dann ein, welche Höhe der Bildungsprämiengutschein hat – bezahlt wird die Hälfte der Kursgebühren, maximal jedoch 500,00 Euro (am besten nehmen Sie einen Flyer von uns mit, da sind die Kurskosten genau angegeben)

  6. Mit dem Gutschein kommen Sie dann zu uns. Wir nehmen den Gutschein entgegen und verrechnen den Gutschein mit den Kurskosten. Der Gutschein ist für Sie also wie bares Geld: Sie zahlen nur noch den Rest, der nach Abzug des Gutscheinbetrages übrig ist, um alles Weitere kümmern wir uns.

Nutzen Sie diese unbürokratische und unkomplizierte Fördermöglichkeit! Berufliche Qualifizierung erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eröffnet Ihnen neue interessante Tätigkeitsfelder. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Weiterführende Informationen

Allgemeines zur Bildungsprämie
Flyer zur Bildungsprämie
Kommunale Beratungsstelle Nürnberg
Kommunale Beratungsstelle München
Kommunale Beratungsstelle Augsburg
Kommunale Beratungsstelle Aschaffenburg
Kommunale Beratungsstelle Neuötting
Weitere Beratungsstellen in Bayern